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   LAG Köln, 29.10.2010 - 10 Sa 524/10   

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https://dejure.org/2010,15205
LAG Köln, 29.10.2010 - 10 Sa 524/10 (https://dejure.org/2010,15205)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10 (https://dejure.org/2010,15205)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 10 Sa 524/10 (https://dejure.org/2010,15205)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Altersteilzeitvertrag - Anspruch auf Abschluss

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung tariflicher Altersteilzeit bei finanzieller Belastung aufgrund langer Vertragslaufzeit und Überschreitung der Überlastquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Altersteilzeit - finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers zählen auch!

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

    Auszug aus LAG Köln, 29.10.2010 - 10 Sa 524/10
    Dem Arbeitnehmer wird kein Anspruch auf Abschluss des Änderungsvertrages eingeräumt; er hat aber einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seinen Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit nach den Grundsätzen billigen Ermessens überprüft (vgl. BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 -, in DB 2009, Seite 2159 ff.).

    Finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers sind daher nicht ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 -, a. a. O.; Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 -, in AP Nr. 20 zu § 1 TVG Altersteilzeit; Urteil vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 -, in DB 2001, Seite 1995 ff.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die vom Mitarbeiter gewünschte Vertragsgestaltung der Altersteilzeit eine das Normalmaß übersteigende besondere Belastung beim Arbeitgeber bewirkt (vgl. BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 -, a. a. O.).

    Bei einer längeren Dauer muss der Arbeitnehmer nicht nur die tariflichen Zusatzleistungen, sondern die gesamte Aufstockung tragen, ohne dass er die Möglichkeit der Refinanzierung hat (vgl. BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - a. a. O.).

    Da dieser Umstand ein Grund ist, den der Arbeitgeber sogar gegen Ansprüche aus § 2 Abs. 2 TV ATZ anwenden kann, kann er ihn erst recht bei der Ausübung seines Ermessens im Rahmen von § 2 Abs. 1 TV ATZ berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - a. a. O.).

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 29.10.2010 - 10 Sa 524/10
    Finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers sind daher nicht ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 -, a. a. O.; Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 -, in AP Nr. 20 zu § 1 TVG Altersteilzeit; Urteil vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 -, in DB 2001, Seite 1995 ff.).

    des "Obs" des Abschlusses verbleibt es dabei, dass auch finanzielle Gründe genügen können, um einen Altersteilzeitantrag abzulehnen (BAG, Urteil vom 17.8.2010 - 9 AZR 414/09, a. a. O.; Urteil vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99, a. a. O.).

    Von diesen zusätzlich zu entrichtenden Beiträgen für die Altersteilzeitbezüge trägt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 - a. a. O.).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells -

    Auszug aus LAG Köln, 29.10.2010 - 10 Sa 524/10
    Dem steht das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 17.08.2010 (9 AZR 414/09, zitiert nach juris) nicht entgegen.

    des "Obs" des Abschlusses verbleibt es dabei, dass auch finanzielle Gründe genügen können, um einen Altersteilzeitantrag abzulehnen (BAG, Urteil vom 17.8.2010 - 9 AZR 414/09, a. a. O.; Urteil vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99, a. a. O.).

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus LAG Köln, 29.10.2010 - 10 Sa 524/10
    Die mit der Einführung von Stichtagsregelungen verbundenen Härten sind grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - in AP Nr. 39 zu § 1 TVG Altersteilzeit).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LAG Köln, 29.10.2010 - 10 Sa 524/10
    Finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers sind daher nicht ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 -, a. a. O.; Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 -, in AP Nr. 20 zu § 1 TVG Altersteilzeit; Urteil vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 -, in DB 2001, Seite 1995 ff.).
  • LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10

    Altersteilzeitanspruch, TV-ATZ, einem Schwerbehinderten gleichgestellter

    Finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers sind daher nicht ausgeschlossen (BAG vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07; vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04; vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99; LAG Köln vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10 zitiert nach JURIS; vgl. auch BAG vom 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 Rdnrn. 41 und 42, zitiert nach JURIS).

    Bei einer längeren Dauer muss der Arbeitgeber nicht nur die tariflichen Zusatzleistungen, sondern die gesamte Aufstockung tragen, ohne dass er die Möglichkeit der Refinanzierung hat (vgl. BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07; LAG Köln vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10).

    Von diesen zusätzlich zu entrichtenden Beiträgen für die Altersteilzeitbezüge trägt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil (BAG vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99; LAG Köln vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10).

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 11 Sa 1150/11

    Ermessensausübung durch den Arbeitgeber bei Entscheidung über einen

    Bezüglich des "ob" des Abschlusses des Altersteilzeitvertrages verbleibt es dabei, dass auch finanzielle Gründe genügen können, um einen Altersteilzeitantrag abzulehnen (ebenso LAG Köln 29.10.2010 - 10 Sa 524/10 - Rz. 44 LAGE § 3 ATG Nr. 12 unter Bezugnahme auf BAG 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 - a. a. O.; BAG 17.08.2010 - 9 AZR 414/09 - a. a. O.).
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